Digital-Nomad-Visum mit drei US-Kunden
Ausländerrecht Artikel

Kann ein US-Freelancer mit drei US-Kunden Spaniens Digital-Nomad-Visum erhalten?

Letzte Aktualisierung: 2026-10-11 Lesezeit: 8 min Anemoss

Erfahren Sie, wie drei Kundenbeziehungen zu einer schlüssigen Visumsakte werden.

Inhaltsverzeichnis

Kurzüberblick

  • Das spanische Gesetz erlaubt ausdrücklich Geschäftsbeziehungen zu einem oder mehreren ausländischen Unternehmen.
  • Nachzuweisen sind mindestens drei Monate Kundenbeziehung und mindestens ein Jahr tatsächliche Geschäftstätigkeit des maßgeblichen ausländischen Unternehmens.
  • Hinzu kommen Remote-Eignung, Qualifikation oder Erfahrung, ausreichende Mittel und die richtige spanische Sozialversicherung.

Drei Kunden sind zulässig – entscheidend sind die Nachweise

Die gesetzliche Kategorie heißt in Spanien „internationaler Telearbeiter“ und umfasst Arbeitnehmer ebenso wie Selbstständige. Artikel 74 ter Buchstabe d des Gesetzes 14/2013 nennt ausdrücklich eine Geschäftsbeziehung zu „einem oder mehreren“ außerhalb Spaniens ansässigen Unternehmen. Freelancer müssen also nicht nur einen Kunden haben; drei US-Kunden können eine Antragstellung tragen.

Die Zahl drei bietet aber keinen besonderen rechtlichen Vorteil. Mehrere Rechnungen gleichen weder eine zu junge Kundenbeziehung noch ein inaktives Kundenunternehmen oder nicht vollständig online ausführbare Aufgaben aus. Die Akte muss ein einheitliches Bild vermitteln: bestehende ausländische Geschäftsbeziehungen erzeugen eine remote ausgeübte berufliche Tätigkeit, die von Spanien aus fortgesetzt wird.

Welche Kundenbeziehungen müssen seit drei Monaten bestehen?

Das Gesetz 14/2013 verlangt eine Geschäftsbeziehung mit einem oder mehreren nicht in Spanien ansässigen Unternehmen während mindestens der letzten drei Monate vor Antragstellung. Außerdem sind die Bedingungen der Remote-Tätigkeit nachzuweisen. Laut offiziellen UGE-FAQ für internationale Telearbeiter muss ein Selbstständiger die mindestens dreimonatige berufliche Beziehung zum ausländischen Unternehmen durch einen Geschäftsvertrag belegen.

Bei drei Kunden sollte der Antrag auf Beziehungen gestützt werden, deren Verlauf über diesen Zeitraum jeweils dokumentiert werden kann. Ein neuer Kunde darf offengelegt werden, sollte aber nicht als Erfüllung einer tatsächlich noch nicht erreichten Dreimonatsfrist dargestellt werden. Das Gesetz sagt nicht, dass drei jeweils einmonatige Kundenbeziehungen zusammengerechnet werden dürfen.

Sinnvolle Nachweise gehen meist über Zahlungen hinaus. Verträge oder Auftragsbestätigungen können Leistung, Beginn, Remote-Modell, Vergütung und erwartete Fortdauer festhalten; datierte Rechnungen und passende Kontobewegungen bestätigen die tatsächliche Durchführung. Die konkrete Dokumentenliste kann je nach Antragsweg und Behörde variieren. Zusätzlich ist daher die aktuelle Checkliste des zuständigen Konsulats oder der UGE zu beachten.

Für die Kundenunternehmen gilt eine eigene Jahresfrist

Die Dreimonatsfrist betrifft die Beziehung des Freelancers zum Kunden. Artikel 74 ter Buchstabe a enthält daneben eine eigene Voraussetzung für das ausländische Unternehmen oder die Unternehmensgruppe: Es muss seit mindestens einem Jahr tatsächlich und kontinuierlich tätig sein.

Dieser Unterschied wird leicht übersehen. Ein Freelancer kann bereits sechs Monate für einen Kunden arbeiten und trotzdem eine schwache Akte haben, wenn das Kundenunternehmen erst kürzlich gegründet wurde oder seine fortlaufende Tätigkeit nicht belegt ist. Bei drei Kunden sollten die Unterlagen nach Kunde geordnet werden und beide Zeitachsen getrennt zeigen: die Unternehmenshistorie und die persönliche Geschäftsbeziehung.

Die Tätigkeit muss tatsächlich vollständig remote sein

Artikel 74 bis definiert den Anwendungsbereich anhand einer ausschließlich über Computer-, Telematik- und Telekommunikationssysteme ausgeübten Tätigkeit. Die UGE präzisiert: Aufgaben, die Vor-Ort-Aufsicht oder -Leitung, Produktion oder Kundenbesuche erfordern, können ungeeignet sein. Die Behörde kann Tätigkeit, Größe und Organisationsstruktur des Unternehmens prüfen.

Bei Softwareentwicklung, Design oder Online-Beratung lässt sich die Remote-Eignung meist leichter erklären als bei regelmäßigen physischen Einsätzen. Nicht die Berufsbezeichnung entscheidet. Beschreiben Sie konkrete Ergebnisse, Kommunikationsmittel, Zugriffswege und weshalb die Leistung ohne Anwesenheit beim Kunden aus Spanien erbracht werden kann.

Drei Kunden ersetzen die übrigen Voraussetzungen nicht

Der Antragsteller muss eine qualifizierte Fachkraft sein. Das Gesetz verlangt einen anerkannten Hochschul- oder Postgraduiertenabschluss, bestimmte Berufs- oder Business-School-Ausbildungen oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung. Hinzu kommen die allgemeinen Anforderungen aus Artikel 62, darunter Führungszeugnisse, Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel.

Für spanische Kunden unterscheiden sich Arbeitnehmer- und Selbstständigenregel. Ein Selbstständiger darf spanischen Unternehmen professionelle Leistungen erbringen, solange diese höchstens 20 % seiner gesamten beruflichen Tätigkeit ausmachen. Arbeitnehmer dürfen unter dieser Aufenthaltsform nur für Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten. Die offizielle PRIE-Übersicht bestätigt diese Unterscheidung.

Für US-Antragsteller ist die Sozialversicherung besonders wichtig. Nach den aktuellen UGE-FAQ müssen sich selbstständige internationale Telearbeiter in Spaniens Sondersystem für Selbstständige (RETA) anmelden; eine Übertragung des Sozialversicherungsschutzes aufgrund eines bilateralen Abkommens sei für Selbstständige nicht möglich. Eine nicht unverzüglich vorgenommene Anmeldung nach der Bewilligung kann die eigene Genehmigung und die abhängiger Familienangehöriger gefährden.

So strukturieren Sie eine Akte mit drei Kunden

Legen Sie je einen Abschnitt für Kunde A, B und C an. Fügen Sie jeweils Geschäftsvertrag, Nachweis des Beginns, aktuelle Rechnungen und Zahlungseingänge, Remote-Bedingungen sowie Belege für mindestens ein Jahr Geschäftstätigkeit des Kunden bei. Eine Übersicht sollte anschließend die Einkünfte je Kunde mit den im Antrag erklärten Mitteln abstimmen.

Hypothetisches Beispiel: Ein US-Marketingberater arbeitet seit acht, sechs und vier Monaten remote für drei US-Unternehmen. Jedes Unternehmen ist seit mehreren Jahren tätig, jeder Vertrag erlaubt die Leistungserbringung aus Spanien, und die fortlaufenden Gesamteinkünfte erreichen die maßgebliche Schwelle. Das kann zur Aufenthaltsform passen. Begann der dritte Auftrag erst vor vier Wochen, darf er nicht so behandelt werden, als erfülle er die Dreimonatsfrist.

Wer sich außerhalb Spaniens befindet, nutzt gewöhnlich den konsularischen Visumsweg. Wer sich rechtmäßig in Spanien aufhält, kann möglicherweise die Aufenthaltserlaubnis bei der UGE beantragen. Abläufe und mögliche Laufzeiten unterscheiden sich; wählen Sie den Weg, bevor Sie den Dokumentensatz abschließen.

Wie Anemoss unterstützen kann

ANEMOSS ASESORÍA JURÍDICA S.L. kann prüfen, ob das Kundenportfolio zur Aufenthaltsform passt, Nachweislücken identifizieren und die Antragsunterlagen strukturieren. Der Service zum Digital-Nomad-Visum erläutert den Ablauf; für eine Einzelfallprüfung kann eine Online-Beratung gebucht werden. Die endgültige Entscheidung trifft das zuständige Konsulat oder die UGE.

Quellen geprüft am 11. Oktober 2026. Die Vorschriften für internationale Telearbeiter wurden durch das am 22. Dezember 2022 veröffentlichte und am 23. Dezember 2022 in Kraft getretene Gesetz 28/2022 in das Gesetz 14/2013 eingefügt. Geprüft wurden die konsolidierte Fassung sowie offizielle Hinweise von UGE und PRIE.

Häufige Fehler

  • Annehmen, drei Kunden stärkten den Antrag automatisch, ohne die erforderliche Dauer der maßgeblichen Beziehungen nachzuweisen.
  • Nur Rechnungen einreichen, aber keine klaren Vertrags- und Remote-Bedingungen oder Nachweise über die einjährige Tätigkeit der Kundenunternehmen.
  • Das US-spanische Sozialversicherungsabkommen bei Selbstständigen als Ersatz für die RETA-Anmeldung ansehen.

Sollen wir das für Sie übernehmen?

Wir sind Andrea und Marbod. Bei Anemoss verbinden wir rechtliche Strategie mit technischer Umsetzung und begleiten Ihr Anliegen von Anfang bis Ende.

Anemoss-Gründerteam: Andrea und Marbod

Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens persönlich – von der ersten Einschätzung und dem konkreten Vorgehen bis zum Abschluss.

Häufig gestellte Fragen

Müssen alle drei Kunden außerhalb Spaniens sitzen?

Nicht zwingend. Ein Selbstständiger darf spanische Geschäftskunden haben, solange diese Arbeit höchstens 20 % der gesamten beruflichen Tätigkeit ausmacht. Die internationale Grundlage der Genehmigung muss bestehen bleiben.

Darf ein neuer Kunde in der Akte erscheinen?

Ja, er darf offengelegt werden. Eine noch keine drei Monate bestehende Beziehung sollte jedoch nicht als Erfüllung der gesetzlichen Frist dargestellt werden. Stützen Sie die Berechtigung auf tatsächlich belegbare Beziehungen.

Braucht jeder Kunde ein eigenes Remote-Work-Schreiben?

Das Gesetz verlangt Nachweise der Geschäftsbeziehung und der Bedingungen der Remote-Leistung. Es gibt kein einziges universelles Schreiben; verwenden Sie für jede maßgebliche Beziehung Dokumente, die diese Tatsachen eindeutig belegen.

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