Partner nach Spanien holen | Verfahren und Voraussetzungen
Ausländerrecht Artikel

Partner nach Spanien holen: das richtige Verfahren für Ihre Situation

Letzte Aktualisierung: 2026-08-07 Lesezeit: 6 min Anemoss

Inhaltsverzeichnis

Kurzüberblick

  • Die Verfahren hängt davon ab, wer in Spanien lebt, in welcher Beziehung und wo sich der ausländische Partner befindet.
  • Nicht-EU-Bürger können die Familienzusammenführung im Rahmen der allgemeinen Regelung in Anspruch nehmen.
  • Spanische Staatsbürger müssen die Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger prüfen.
  • EU-, EWR- und Schweizer Bürger können die EU-Familienmitgliedskarte nutzen.
  • Inhaber einer Genehmigung gemäß Gesetz 14/2013 können einen bestimmten Familienweg haben.

Bevor Sie sich für ein Verfahren entscheiden

Das Nachholen Ihres Partners nach Spanien erfolgt nicht immer über denselben Weg. Das richtige Verfahren hängt von drei Faktoren ab: wer Sie in Spanien sind, welche rechtliche Beziehung Sie zu Ihrem Partner haben und wo sich Ihr Partner zu Beginn des Prozesses befindet.

Die Antwort ändert sich, wenn Sie ein nicht in der EU ansässiger Ausländer, ein spanischer Staatsangehöriger, ein EU-Bürger oder Inhaber einer Genehmigung gemäß Gesetz 14/2013 sind. Es ändert sich auch, wenn Ihr Partner Ihr Ehegatte, eingetragener Partner oder ein nicht eingetragener Lebenspartner ist.

Mögliche Verfahren sind:

  • Familienzusammenführung im Rahmen der allgemeinen Regelung;
  • Genehmigung für Familienangehörige eines spanischen Staatsangehörigen;
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers;
  • Genehmigung im Zusammenhang mit internationaler Mobilität.

Was es bedeutet, Ihren Partner mitzubringen

Ziel ist es, eine Genehmigung zu erhalten, die es Ihrem Partner ermöglicht, legal mit Ihnen in Spanien zu leben. Je nach Verfahren kann der Prozess in Spanien, beim spanischen Konsulat im Ausland oder in beiden Phasen beginnen.

Der Partner kann ein Ehegatte, ein eingetragener Partner oder ein nicht eingetragener Lebenspartner sein. Die letzte Option erfordert stärkere Beweise, da der Nachweis einer romantischen Beziehung nicht ausreicht; Die Beziehung muss real, stabil und einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft entsprechen sein.

Wichtigste Verfahren

Status der in Spanien lebenden Person Übliches Verfahren Kernpunkt
Nicht-EU-Ausländer mit Wohnsitz Allgemeine Familienzusammenführung Finanzielle Mittel, angemessene Wohnverhältnisse und Beziehungen
Spanischer Staatsangehöriger Genehmigung für Familienangehörige eines spanischen Staatsangehörigen Nachweis der Verbindung mit dem spanischen Staatsbürger
EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger EU-Familienmitgliedskarte Nachweis der Beziehung und Voraussetzungen des EU-Bürgers
Inhaber des Gesetzes 14/2013 Familiengenehmigung für internationale Mobilität Abhängigkeit von der Hauptgenehmigung

Wenn Sie nicht in der EU ansässig sind

Der übliche Weg ist die Familienzusammenführung im Rahmen der allgemeinen Regelung. Sie sind die zusammenführende Person und Ihr Partner als zusammengeführtes Familienmitglied. Normalerweise beginnt der Antrag vor der Ausländerbehörde in Spanien; Im Falle einer Genehmigung beantragt Ihr Partner das Visum beim spanischen Konsulat und beantragt die Karte später in Spanien.

Zu den Hauptanforderungen gehören der Nachweis der Verwandtschaft, ausreichende finanzielle Mittel, eine angemessene Unterkunft und gültige Dokumente, die bei Bedarf legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden können.

Wenn Sie Spanier sind

In der Regel ist hier eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger analysiert werden. Dies kann für den Ehegatten, eingetragenen Partner oder festen nicht eingetragenen Partner gelten, wenn die Verwandtschaft ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann.

Wenn sich Ihr Partner im Ausland befindet, müssen die Visumsanforderungen überprüft werden. Wenn Ihr Partner bereits in Spanien ist, hängt die Möglichkeit eines Antrags aus Spanien von den Beweisen und der Situation ab.

Wenn Sie EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger sind

Ihr Nicht-EU-Partner kann bei Vorliegen der Voraussetzungen die Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers beantragen. Neben dem Nachweis der Beziehung können Unterlagen über finanzielle Mittel, Krankenversicherung oder Erwerbstätigkeit in Spanien erforderlich sein.

Verwechseln Sie die touristische Einreise nicht mit dem Aufenthalt als EU-Familienmitglied. Auch wenn die Person ohne Visum einreisen kann, muss aus dem Antrag hervorgehen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Ihr Partner bereits in Spanien ist

Die Analyse ändert sich. Das Ziel kann darin bestehen, den Aufenthalt der Person zu dokumentieren oder zu legalisieren, anstatt sie aus dem Ausland nachzuholen. Abhängig von den Umständen kann der richtige Weg die Genehmigung für Verwandte spanischer Staatsangehöriger, die EU-Aufenthaltskarte für Familienangehörige, die Familienzusammenführung oder ein anderer Weg wie Arraigo Familiar sein.

Dokumente zur Vorbereitung

Zu den üblichen Dokumenten gehören Reisepässe, der Ausweis oder das Aufenthaltsdokument der zusammenführenden Person, eine Heiratsurkunde oder ein Nachweis der Partnerschaft, empadronamiento (Eintragung im städtischen Padrón), ein Nachweis der finanziellen Mittel, eine Krankenversicherung, sofern erforderlich, sowie alle erforderlichen beglaubigten oder mit einer Apostille versehenen ausländischen Dokumente und beglaubigten Übersetzungen.

Die Wahl des falschen Weges kann zu Verzögerungen, der Anforderung zusätzlicher Dokumente oder einer vermeidbaren Ablehnung führen.

Häufige Fehler

  • Nur Fotos oder Chats verwenden, um eine nicht registrierte stabile Partnerschaft nachzuweisen.

Sollen wir das für Sie übernehmen?

Wir sind Andrea und Marbod. Bei Anemoss verbinden wir rechtliche Strategie mit technischer Umsetzung und begleiten Ihr Anliegen von Anfang bis Ende.

Anemoss-Gründerteam: Andrea und Marbod

Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens persönlich – von der ersten Einschätzung und dem konkreten Vorgehen bis zum Abschluss.

Häufig gestellte Fragen

Welches Verfahren benötige ich?

Es hängt von Ihrer Situation in Spanien, der Beziehung und davon ab, ob Ihr Partner innerhalb oder außerhalb Spaniens lebt.

Kann ich meinen Partner mitbringen, wenn wir nicht verheiratet sind?

Dies kann möglich sein, wenn Sie eingetragene Partner sind oder eine stabile, nicht eingetragene Partnerschaft nachweisen können.

Was ist, wenn mein Partner bereits in Spanien ist?

Der richtige Weg hängt von der Verwaltungssituation und den Nachweis der Beziehungen ab.

Ist ein Visum immer notwendig?

Nein. Das hängt von der Nationalität und dem Verfahren ab.

Welche Dokumente sind am wichtigsten?

Reisepass, zusammenführende Persondokumente, Nachweis der Beziehung, finanzielle Mittel, Adresse oder Wohnort sowie ggf. beglaubigte oder mit einer Apostille versehene ausländische Bescheinigungen.

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