Arraigo social: Voraussetzungen und Antragsverfahren
Inhaltsverzeichnis
Kurzüberblick
- Erfordert 2 Jahre ununterbrochene Präsenz in Spanien.
- Erfordert familiäre Bindungen und finanzielle Mittel oder einen positiven Bericht über die soziale Integration.
- Mit Formular EX-10 bei der Ausländerbehörde eingereicht.
- Die mit Modelo 790, Código 052, gezahlte Gebühr beträgt 38,28 EUR gemäß dem konsultierten Betrag für 2026.
- Nach der Genehmigung müssen Sie innerhalb eines Monats die TIE anfordern.
Was arraigo social ist
Arraigo social ist eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für außergewöhnliche Umstände für Ausländer, die die in Spanien geltenden Anforderungen erfüllen.
Im Jahr 2026 unterliegt es dem Real Decreto 1155/2024. Es ist nicht dasselbe wie arraigo sociolaboral. Arraigo social basiert auf qualifizierten familiären Bindungen und ausreichenden finanziellen Mitteln bzw. auf sozialer Integration und ausreichenden finanziellen Mitteln.
Allgemeine Anforderungen im Jahr 2026
Sie müssen im Allgemeinen:
- Seien Sie in Spanien.
- Sie sind mindestens 2 Jahre ununterbrochen in Spanien geblieben.
- Bei der Einreichung oder Bearbeitung dürfen Sie kein Antragsteller auf internationalen Schutz sein.
- Keine Vorstrafen in Spanien haben.
- Legen Sie Strafregisterbescheinigungen aus den Ländern vor, in denen Sie in den letzten 5 Jahren gewohnt haben.
- Kein Einreiseverbot in Spanien oder in Ländern, mit denen Spanien ein Abkommen hat, unterliegen.
- Nicht innerhalb einer Rückgabeverpflichtungsfrist liegen.
- Die Gebühr bezahlt haben.
- Keine weitere Aufenthalts- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.
- Kein weiterer Antrag auf Erteilung einer Aufenthalts- oder Aufenthaltsgenehmigung anhängig ist.
Die Zeit als Antragsteller auf internationalen Schutz wird nicht auf die zwei Jahre bis zur endgültigen Entscheidung angerechnet.
Spezifische Anforderungen
Arraigo social erfordert qualifizierte familiäre Bindungen zu ausländischen Einwohnern und ausreichende finanzielle Mittel. Zu diesen Bindungen können der Ehegatte oder eingetragene Partner sowie direkte Verwandte ersten Grades gehören.
Die finanziellen Mittel müssen mindestens 100 % des IPREM erreichen.
Bestehen diese familiären Bindungen nicht, ist ein positives Sozialintegrationsgutachten erforderlich. Der Bericht bewertet den Aufenthalt am gewohnten Wohnort, die verfügbaren finanziellen Mittel und die Integrationsbemühungen.
Dokumente
Das offizielle Formular ist EX-10. Die wichtigsten Dokumente sind:
- EX-10 abgeschlossen.
- Vollständige Kopie des gültigen Reisepasses, der Meldebescheinigung oder des Reisedokuments.
- Nachweis einer ununterbrochenen Präsenz in Spanien seit 2 Jahren.
- Strafregisterbescheinigung aus den entsprechenden Ländern.
- Gegebenenfalls Dokumente zum Nachweis familiärer Bindungen.
- Dokumente zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
- Gegebenenfalls positiver Bericht über die soziale Integration.
- Zahlungsnachweis von Modelo 790, Código 052.
Ausländische Dokumente benötigen möglicherweise eine Legalisierung oder Apostille und eine amtliche Übersetzung.
Gebühren-, Anmelde- und Lösungsfrist
Die geltende Gebühr lautet 790 Código 052, Abschnitt 2.3.1. Für das Jahr 2026 wird ein Betrag von 38,28 EUR herangezogen.
Der Antrag wird bei der zuständigen Ausländerbehörde oder online über Mercurio gestellt:
Die allgemeine Entscheidungsfrist beträgt drei Monate ab dem Tag nach der Eintragung des Antrags in das zuständige Register. Wird innerhalb dieser Frist kein Bescheid erlassen, gilt grundsätzlich negatives Verwaltungsschweigen (silencio administrativo negativo).
Bei unvollständigen Unterlagen kann die Ausländerbehörde einen Nachforderung stellen. Wird diese Frist versäumt, kann die Antrag geschlossen werden.
Nach Genehmigung
Die Erstgenehmigung arraigo social hat eine Laufzeit von einem Jahr und erlaubt unselbständige oder selbständige Tätigkeit ohne geografische oder berufliche Einschränkungen.
Nach der Genehmigung muss die ausländische Person innerhalb von 1 Monat die TIE beantragen. Der TIE wird von der Nationalpolizei in der Provinz des Wohnsitzes bearbeitet.
Häufige Fehler
- Einreichen ausländischer Strafregisterbescheinigungen ohne Apostille, Legalisierung oder beglaubigte Übersetzung, sofern erforderlich.
- Zählung von Zeiträumen, die aufgrund des bevorstehenden internationalen Schutzes nicht berücksichtigt werden.
Sollen wir das für Sie übernehmen?
Wir sind Andrea und Marbod. Bei Anemoss verbinden wir rechtliche Strategie mit technischer Umsetzung und begleiten Ihr Anliegen von Anfang bis Ende.
Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens persönlich – von der ersten Einschätzung und dem konkreten Vorgehen bis zum Abschluss.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns
Häufig gestellte Fragen
Wie lange muss ich in Spanien gelebt haben?
Mindestens 2 Jahre ununterbrochene Präsenz, belegt durch ausreichende Nachweise.
Brauche ich einen Arbeitsvertrag?
Nicht unbedingt. Grundlage für Arraigo social sind finanzielle Mittel sowie qualifizierende familiäre Bindungen oder soziale Integration.
Welches Formular wird verwendet?
Normalerweise Formular EX-10 mit Belegen.
Wie lange dauert es?
Die allgemeine gesetzliche Frist beträgt 3 Monate.
Was passiert nach der Genehmigung?
Sie müssen die TIE innerhalb eines Monats anfordern und zum Fingerabdrucktermin erscheinen.
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