Spanische Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt: Voraussetzungen, Fristen und Antrag
Inhaltsverzeichnis
Kurzüberblick
- Der allgemeine Zeitraum beträgt 10 Jahre des rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts unmittelbar vor der Antragstellung.
- Es können verkürzte Zeiträume von 5, 2 oder 1 Jahr gelten.
- Die Zeit als Tourist oder Student allein zählt nicht als rechtmäßiger Aufenthalt.
- Die Integration wird durch CCSE und in vielen Fällen DELE A2 oder höher nachgewiesen.
- Nach der Genehmigung haben Sie 180 Tage Zeit, um den Eid oder das Versprechen abzulegen.
Was ist die spanische Staatsbürgerschaft nach Wohnsitz?
Die spanische Staatsbürgerschaft durch Wohnsitz ermöglicht es einer Person, die spanische Staatsbürgerschaft zu erwerben, nachdem sie sich für die erforderliche Zeit rechtmäßig in Spanien aufgehalten hat.
Offizieller Ablauf:
Der Antragsteller muss einen rechtmäßigen Nachweis erbringen, einen ständigen Aufenthalt unmittelbar vor der Antragstellung, ein gutes bürgerliches Verhalten und eine ausreichende Integration in die spanische Gesellschaft.
Erforderliche Aufenthaltsdauer
Die allgemeine Dauer beträgt 10 Jahre des rechtmäßigen Aufenthalts. In bestimmten Fällen gelten verkürzte Fristen:
| Zeitraum | Situation |
|---|---|
| 5 Jahre | Anerkannte Flüchtlinge |
| 2 Jahre | Staatsangehörige nach Herkunft aus iberoamerikanischen Ländern, Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea, Portugal oder sephardischen Personen |
| 1 Jahr | In Spanien geborene Personen, Ehepartner spanischer Staatsangehöriger, die die Anforderungen erfüllen, Witwen/Witwer spanischer Staatsangehöriger in bestimmten Fällen und andere Sonderfälle |
Der Aufenthalt muss legal sein. Ein touristischer oder studentischer Aufenthalt allein gilt nicht als rechtmäßiger Aufenthalt für die Staatsangehörigkeit.
Verhalten und Integration
Gutes bürgerliches Verhalten wird anhand von Strafregisterauszügen und amtlichen Berichten beurteilt. Die Integration wird im Allgemeinen durch die Prüfungen des Instituto Cervantes nachgewiesen:
- CCSE, über verfassungsmäßige und soziokulturelle Kenntnisse Spaniens.
- DELE A2 oder höher, in spanischer Sprache.
Staatsangehörige spanischsprachiger Länder, die in den Regeln aufgeführt sind, sind vom DELE befreit. Minderjährige und gesetzlich vertretene Personen sind von CCSE und DELE befreit.
Dokumente und Gebühr
Bei einem Standardantrag für Erwachsene umfassen die Dokumente im Allgemeinen einen vollständigen gültigen Reisepass, eine Geburtsurkunde, eine Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes, einen Nachweis über die Gebührenzahlung, Aufenthaltsdokumente oder eine Genehmigung für die Überprüfung durch die Behörden, empadronamiento, wenn eine Überprüfung nicht zulässig ist, eine spanische Strafregisterbescheinigung, wenn eine Überprüfung nicht zulässig ist, CCSE- und DELE-Zertifikate oder eine Genehmigung zur Überprüfung sowie alle Dokumente, die eine verkürzte Aufenthaltsdauer belegen.
Ausländische Dokumente müssen bei Bedarf legalisiert oder mit einer Apostille versehen und übersetzt werden, wenn sie nicht auf Spanisch sind.
Die Gebühr beträgt Modelo 790, Code 026. Der angegebene gesetzliche Betrag beträgt 100 EUR und wird vor der Einreichung gezahlt.
Online-Einreichung
Der Antrag wird über das elektronische Büro des Justizministeriums eingereicht. Es sind eine elektronische Identifizierung und Unterschrift erforderlich, es kommt AutoFirma zum Einsatz. Der Anmelder oder Vertreter unterzeichnet die Einreichung.
Der Entwurf wird gelöscht, wenn er nicht innerhalb von 2 Monaten nach seiner Erstellung unterzeichnet und eingereicht wird.
Lösung, Status und Anfragen
Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt ein Jahr ab Eingang des Antrags bei der zuständigen Direktion. Wird innerhalb dieser Frist kein ausdrücklicher Beschluss erlassen, gilt das negative Verwaltungsschweigen (silencio administrativo negativo).
Bei fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen stellt die Verwaltung einen Nachforderung, der fristgerecht beantwortet werden muss.
Nach Genehmigung oder Ablehnung
Nach der Genehmigung muss der Antragsteller den Eid oder das Versprechen ablegen, ggf. auf die bisherige Staatsangehörigkeit verzichten und die Staatsangehörigkeit im spanischen Standesamt eintragen lassen.
Der Eid oder das Versprechen muss innerhalb von 180 Tagen ab dem Tag nach der Benachrichtigung über die Genehmigung geleistet werden.
Wenn die Staatsangehörigkeit verweigert wird, kann je nach Fall und Frist eine fakultative Verwaltungsbeschwerde oder eine streitig-administrative Beschwerde geprüft werden.
Häufige Fehler
- Anrechnung der Zeit in Spanien als Tourist, Student oder Asylbewerber ohne anerkannten Wohnsitz als rechtmäßigen Aufenthalt.
- Einreichung ausländischer Dokumente ohne Apostille, Legalisierung oder gültige Übersetzung, sofern erforderlich.
Sollen wir das für Sie übernehmen?
Wir sind Andrea und Marbod. Bei Anemoss verbinden wir rechtliche Strategie mit technischer Umsetzung und begleiten Ihr Anliegen von Anfang bis Ende.
Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens persönlich – von der ersten Einschätzung und dem konkreten Vorgehen bis zum Abschluss.
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Jahre Wohnsitz benötige ich?
Die allgemeine Dauer beträgt 10 Jahre, sie kann jedoch je nach Nationalität, Familiensituation oder Verbindung zu Spanien auf 5, 2 oder 1 Jahr verkürzt werden.
Zählt die Studentenzeit?
Der Studentenaufenthalt allein gilt nicht als rechtmäßiger Aufenthalt für die Staatsangehörigkeit.
Welche Prüfungen sind erforderlich?
Im Allgemeinen CCSE und DELE A2 oder höher, in einigen Fällen mit Ausnahmen.
Wie hoch ist die Gebühr?
Modelo 790 Code 026. Der angegebene gesetzliche Betrag beträgt 100 EUR.
Was passiert nach der Genehmigung?
Sie müssen den Eid oder das Versprechen ablegen, gegebenenfalls auf die bisherige Staatsangehörigkeit verzichten und die Staatsangehörigkeit registrieren. Die Eidfrist beträgt 180 Tage.
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