Arraigo Familiar: Anforderungen und Zeitplan
Ausländerrecht Artikel

Arraigo Familiar: Wer kann einen Antrag stellen und wie lange dauert es?

Letzte Aktualisierung: 2026-08-07 Lesezeit: 4 min Anemoss

Inhaltsverzeichnis

Kurzüberblick

  • Die derzeitige Arraigo Familiar ist auf bestimmte Fälle beschränkt, bei denen es um EU-Minderjährige oder EU-Familienangehörige mit Behinderungen geht.
  • Es ist kein Mindestaufenthalt in Spanien erforderlich.
  • Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger verwenden im Allgemeinen eine andere spezifische Genehmigung.
  • Das anwendbare Formular ist EX-10 und die Gebühr wird mit Modelo 790, Código 052 bezahlt.
  • Die maximale Abwicklungsdauer beträgt 3 Monate und die Erstgenehmigung dauert 5 Jahre.

Was ist Arraigo Familiar?

Arraigo Familiar ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Umstände. Im Jahr 2026 ist sein Anwendungsbereich eingeschränkter als nach den vorherigen Regeln.

Die wichtigste Änderung besteht darin, dass Angehörige spanischer Staatsangehöriger nicht mehr Arraigo Familiar als allgemeine Verfahren verwenden. Diese Fälle fallen im Allgemeinen unter die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger.

Wer kann sich bewerben?

Das aktuelle Arraigo-Familiar richtet sich an Ausländer in Spanien, die in eine der folgenden Situationen fallen:

  • Elternteil, Vormund oder gleichgestellte Person eines Minderjährigen, der Staatsangehöriger eines anderen EU-, EWR- oder Schweizer Staates ist und in Spanien ansässig ist, wenn der Antragsteller das Kind in seiner Obhut hat, mit dem Kind zusammenlebt oder seinen elterlichen Pflichten nachkommt.
  • Person, die einen Familienangehörigen mit einer Behinderung unterstützt, der Staatsangehöriger eines anderen EU-, EWR- oder Schweizer Staates ist, bei dem eine familiäre Bindung, ein Zusammenleben, eine Abhängigkeit und Unterstützung bei der Ausübung der Rechts- und Geschäftsfähigkeit besteht.

Für diese Verfahren ist kein Mindestaufenthalt in Spanien erforderlich.

Fälle, in denen Arraigo Familiar im Allgemeinen nicht mehr verwendet wird

Wenn es sich bei dem anspruchsberechtigten Familienmitglied um einen Spanier handelt, ist der normale Weg nicht mit Arraigo Familiar. Fälle, in denen ein spanischer Ehegatte, eingetragener Partner, langjähriger Partner, Kind, Elternteil oder ein anderer unterhaltsberechtigter Verwandter involviert ist, sollten im Rahmen der besonderen Genehmigung für Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger beurteilt werden.

Handelt es sich bei dem Referenzfamilienangehörigen um einen EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürger, ist der übliche Weg die Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers. Handelt es sich bei der Referenzperson um einen Ausländer mit Wohnsitz in Spanien, ist der übliche Weg die Familienzusammenführung.

Anforderungen und Dokumente

Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehört, dass Sie sich in Spanien aufhalten, kein Antragsteller auf internationalen Schutz sind, keine einschlägigen Vorstrafen haben, keinem Einreiseverbot unterliegen und nicht im Besitz einer anderen Aufenthaltserlaubnis sind oder diese beantragen.

Zu den Dokumenten gehören im Allgemeinen eine vollständige Kopie des Reisepasses, der Nachweis, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für den Arraigo Familiar erfüllt, gegebenenfalls eine Strafregisterbescheinigung, Dokumente zum Nachweis der Familienbeziehung, des Zusammenlebens, der Abhängigkeit oder der elterlichen Verantwortung sowie alle erforderlichen beglaubigten oder apostillierten ausländischen Dokumente und beglaubigten Übersetzungen.

Einreichung, Gebühr und Zeitplan

Das offizielle Formular ist EX-10. Die Gebühr wird mit Modelo 790, Código 052, Abschnitt 2.3.1 bezahlt; Der konsultierte Betrag betrug 38,28 EUR.

Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt drei Monate. Wird kein ausdrücklicher Beschluss erlassen, gilt das negative Verwaltungsschweigen (silencio administrativo negativo).

Die Erstgenehmigung hat eine Laufzeit von 5 Jahren und erlaubt abhängige und selbständige Tätigkeiten in allen Berufen, Branchen und Gebieten. Wenn die Genehmigung länger als sechs Monate dauert, muss der TIE nach der Genehmigung innerhalb von 1 Monat persönlich beantragt werden.

Häufige Fehler

  • Einreichen der Antrag ohne ausreichenden Nachweis des Zusammenlebens, der Abhängigkeit oder der elterlichen Pflichten.

Sollen wir das für Sie übernehmen?

Wir sind Andrea und Marbod. Bei Anemoss verbinden wir rechtliche Strategie mit technischer Umsetzung und begleiten Ihr Anliegen von Anfang bis Ende.

Anemoss-Gründerteam: Andrea und Marbod

Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens persönlich – von der ersten Einschätzung und dem konkreten Vorgehen bis zum Abschluss.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann Arraigo Familiar beantragen?

Spezifische Eltern, Erziehungsberechtigte oder gleichwertige Personen von in Spanien lebenden EU-Minderjährigen sowie Personen, die EU-Familienangehörige mit Behinderungen unterstützen, sofern die Anforderungen erfüllt sind.

Gilt es für Eltern spanischer Minderjähriger?

Generell nein. Familienangehörige spanischer Staatsangehöriger verwenden in der Regel eine andere Genehmigung.

Wie lange muss ich in Spanien gewesen sein?

Für diese Verfahren ist kein Mindestaufenthalt erforderlich.

Welches Formular wird verwendet?

EX-10.

Wie lange dauert es?

Die gesetzliche Höchstdauer beträgt 3 Monate.

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