EU-Registrierungsbescheinigung in Spanien
Bereiten Sie die EU-Registrierungsbescheinigung passend zu Ihrer beruflichen, finanziellen oder akademischen Situation vor.
Inhaltsverzeichnis
Kurzüberblick
- Sie müssen die Bescheinigung beantragen, wenn Sie länger als drei Monate in Spanien leben möchten und die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen.
- Der Antrag wird persönlich mit Formular EX-18 gestellt.
- Je nach Situation sind Beschäftigung, Selbstständigkeit, Studium oder ausreichende Mittel und Krankenversicherungsschutz nachzuweisen.
- Vor dem Termin ist die Gebühr mit Modelo 790, Código 012, zu bezahlen.
- Bei erfüllten Voraussetzungen wird die Bescheinigung sofort ausgestellt und enthält die NIE.
EU-Registrierungsbescheinigung in Spanien
EU-, EWR- und Schweizer Bürger, die länger als drei Monate in Spanien leben möchten, müssen sich bei Erfüllung der Voraussetzungen in das Registro Central de Extranjeros eintragen lassen. Nachgewiesen wird die Eintragung durch das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión, auch EU-Bescheinigung, grüne NIE oder tarjeta verde genannt.
Es handelt sich weder um eine TIE noch um einen Ausweis mit Foto. Die Bescheinigung enthält unter anderem die Ausländeridentifikationsnummer NIE.
Wer muss die Bescheinigung beantragen?
EU-, EWR- oder Schweizer Bürger, die länger als drei Monate in Spanien bleiben und die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen, müssen den Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Einreise stellen. Für kürzere Aufenthalte genügt normalerweise ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Aufenthaltsvoraussetzungen
Die Nachweise richten sich nach der beruflichen, finanziellen oder akademischen Situation.
Arbeitnehmer
Die Beschäftigung kann durch eine Einstellungserklärung oder Arbeitgeberbescheinigung, einen registrierten Arbeitsvertrag oder die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung nachgewiesen werden.
Selbstständige
Sie müssen eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit in Spanien belegen, etwa durch die Anmeldung im Censo de Actividades Económicas, bei der Sozialversicherung, durch Unterlagen zur Aufnahme der Tätigkeit oder gegebenenfalls durch die Eintragung im Handelsregister.
Personen ohne Erwerbstätigkeit in Spanien
Erforderlich sind ausreichende finanzielle Mittel für die eigene Person und gegebenenfalls die Familie sowie eine öffentliche oder private Krankenversicherung mit einem dem spanischen Gesundheitssystem entsprechenden Schutz. Die Mittel werden anhand der persönlichen und familiären Umstände beurteilt und können durch Bankguthaben, regelmäßige Einkünfte, Vermögen oder andere Nachweise belegt werden.
Studierende
Studierende benötigen die Immatrikulation an einer anerkannten öffentlichen oder privaten Einrichtung, gültigen Krankenversicherungsschutz in Spanien und ausreichende Mittel. In bestimmten Fällen kann die Europäische Krankenversicherungskarte genügen, wenn sie den gesamten geplanten Aufenthalt und die erforderliche Versorgung abdeckt. Für die Mittel kann eine verantwortliche Erklärung des Studierenden anerkannt werden.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Formular EX-18;
- gültiger Reisepass oder Personalausweis;
- Zahlungsnachweis für Modelo 790, Código 012;
- je nach Fall Nachweise über Beschäftigung, Selbstständigkeit, Studium oder finanzielle Mittel und Krankenversicherungsschutz;
- weitere Unterlagen, die die zuständige Stelle verlangt.
Ein abgelaufenes Ausweisdokument kann zusammen mit dem Nachweis des Verlängerungsantrags vorgelegt werden. Prüfen Sie vorab, ob die Behörde außerdem empadronamiento oder weitere Adressnachweise verlangt.
Antragstellung
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
1. Cita previa buchen
Buchen Sie in Ihrer Wohnsitzprovinz einen Termin für das Certificado de Registro de Ciudadano de la UE. Zuständig ist die Oficina de Extranjería oder gegebenenfalls eine zugelassene Polizeidienststelle.
2. EX-18 ausfüllen
Tragen Sie Personalien, Anschrift und alle weiteren verlangten Angaben ein.
3. Gebühr bezahlen
Bezahlen Sie vor dem Termin Modelo 790, Código 012. Da sich der Betrag ändern kann, sollte die aktuelle Höhe beim Erstellen des Formulars geprüft werden.
4. Nachweise vorbereiten
Arbeitnehmer legen Arbeitsvertrag oder Sozialversicherungsanmeldung vor; Selbstständige Unterlagen zur Tätigkeit; Nichterwerbstätige Mittel und Krankenversicherung; Studierende Immatrikulation, Krankenversicherung und Mittelnachweis.
5. Termin wahrnehmen
Der Antragsteller muss persönlich erscheinen. Es empfiehlt sich, Originale und Kopien mitzubringen.
Wie lange dauert die Ausstellung?
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Bescheinigung sofort ausgestellt. Sie enthält unter anderem Name, Staatsangehörigkeit, Anschrift, NIE und Eintragungsdatum.
Enthält sie die NIE?
Ja. Die NIE ist die Identifikationsnummer, während die EU-Registrierungsbescheinigung die Eintragung als Einwohner bestätigt. Eine bereits vorhandene NIE ersetzt daher nicht die Registrierung bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten.
Muss sie nach fünf Jahren verlängert werden?
Für die ursprüngliche Bescheinigung gibt es keine gewöhnliche Verlängerung nach fünf Jahren. Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts kann ein Daueraufenthaltsrecht entstehen und die entsprechende Bescheinigung beantragt werden. In besonderen Fällen ist dies früher möglich.
Bescheinigung für Familienangehörige
Familienangehörige mit EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit müssen ihr eigenes Aufenthaltsrecht prüfen und sich gegebenenfalls ebenfalls registrieren.
Angehörige aus Drittstaaten beantragen diese Bescheinigung normalerweise nicht. Gilt für sie das EU-Freizügigkeitsrecht, benötigen sie stattdessen die Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers mit anderen Formularen und Voraussetzungen.
EU-Bescheinigung oder Aufenthaltskarte?
Die EU-Registrierungsbescheinigung ist für europäische Bürger und weist deren Registrierung als Einwohner Spaniens nach. Die Aufenthaltskarte richtet sich an bestimmte Angehörige aus Drittstaaten. Die richtige Auswahl vermeidet unpassende Formulare und Unterlagen.
Häufige Fehler
- Die EU-Bescheinigung mit einer TIE verwechseln oder annehmen, eine bereits vorhandene NIE ersetze die Registrierung als Einwohner.
- Ohne ausreichende Nachweise über Beschäftigung, wirtschaftliche Tätigkeit, Studium, finanzielle Mittel oder Krankenversicherung zum Termin erscheinen.
- Für einen Angehörigen aus einem Drittstaat die EU-Bescheinigung beantragen, obwohl die Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers erforderlich ist.
Sollen wir das für Sie übernehmen?
Wir sind Andrea und Marbod. Bei Anemoss verbinden wir rechtliche Strategie mit technischer Umsetzung und begleiten Ihr Anliegen von Anfang bis Ende.
Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens persönlich – von der ersten Einschätzung und dem konkreten Vorgehen bis zum Abschluss.
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Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich die EU-Bescheinigung beantragen?
Wenn Sie länger als drei Monate in Spanien bleiben, müssen Sie sie innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragen und die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen.
Welches Formular benötige ich?
Formular EX-18 mit den zu Ihrer Situation gehörenden Nachweisen.
Benötige ich eine Krankenversicherung?
Das hängt von Ihrer Situation ab. Nichterwerbstätige und Studierende müssen einen nach den geltenden Regeln ausreichenden Krankenversicherungsschutz in Spanien nachweisen.
Enthält die Bescheinigung die NIE?
Ja. Eine bereits zuvor zugeteilte NIE ersetzt jedoch nicht die Registrierung als Einwohner.
Muss ich sie nach fünf Jahren verlängern?
Nein. Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts kann stattdessen die Daueraufenthaltsbescheinigung beantragt werden.
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