Aufenthalt in Spanien für EU-Bürger: Voraussetzungen und Verfahren
Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Ihre EU-Registrierungsbescheinigung in Spanien erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Kurzüberblick
- Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise nach Spanien zu stellen.
- Die Voraussetzungen unterscheiden sich für Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende und Nichterwerbstätige.
- Der persönliche Antrag erfolgt mit EX-18 und der Gebühr Modelo 790, Código 012.
- Die Bescheinigung enthält die NIE, ist aber keine TIE und trägt kein Foto.
- Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts entsteht grundsätzlich ein Daueraufenthaltsrecht.
Aufenthalt in Spanien für EU-Bürger: Voraussetzungen und Verfahren
EU-, EWR- und Schweizer Bürger, die länger als drei Monate in Spanien leben möchten, müssen sich in das Registro Central de Extranjeros eintragen lassen. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu stellen. Ausgestellt wird das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión, auch EU-Registrierungsbescheinigung oder grüne NIE genannt.
Voraussetzungen für den Aufenthalt
Die Nachweise richten sich nach der Situation des Antragstellers.
Arbeitnehmer
Die Beschäftigung kann durch Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung oder -erklärung oder die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung belegt werden.
Selbstständige
Die Tätigkeit kann durch die Anmeldung bei der Sozialversicherung, im Censo de Actividades Económicas oder gegebenenfalls im Handelsregister nachgewiesen werden.
Nichterwerbstätige
Sie benötigen ausreichende Mittel für sich und gegebenenfalls ihre Familie sowie eine öffentliche oder private Krankenversicherung mit angemessenem Schutz in Spanien. Die Mittel werden anhand der persönlichen und familiären Situation beurteilt und können durch Bankguthaben, Einkünfte, Vermögen oder andere Nachweise belegt werden.
Studierende
Erforderlich sind die Immatrikulation an einer anerkannten Einrichtung, gültiger Krankenversicherungsschutz in Spanien und ausreichende Mittel. In bestimmten Fällen kann die Europäische Krankenversicherungskarte ausreichen, wenn sie den geplanten Aufenthalt angemessen abdeckt.
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich werden benötigt:
- Formular EX-18;
- gültiger Reisepass oder Personalausweis;
- Nachweise der beruflichen, finanziellen oder akademischen Situation;
- gegebenenfalls Krankenversicherung;
- Zahlungsnachweis für Modelo 790, Código 012;
- Adressnachweis oder empadronamiento, wenn verlangt.
Ein Strafregisterauszug wird für dieses Verfahren grundsätzlich nicht verlangt.
So beantragen Sie die Bescheinigung
1. Empadronamiento
Melden Sie Ihre Anschrift bei der Gemeinde an, soweit dies zum Nachweis des Wohnsitzes erforderlich ist.
2. Unterlagen vorbereiten
Stellen Sie die zu Ihrer Situation als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student oder Person mit eigenen Mitteln gehörenden Nachweise zusammen.
3. Cita previa buchen
Das Verfahren findet persönlich bei der nach Ihrer Anschrift zuständigen Oficina de Extranjería oder Polizeidienststelle statt.
4. Gebühr bezahlen
Entrichten Sie die Gebühr mit Modelo 790, Código 012.
5. Antrag einreichen
Reichen Sie EX-18 mit Ihrem Ausweisdokument und den Nachweisen ein. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Registrierungsbescheinigung ausgestellt.
Welches Dokument wird ausgestellt?
Die Bescheinigung enthält Name, Staatsangehörigkeit, Anschrift, NIE und Eintragungsdatum. Die NIE ist Bestandteil der Bescheinigung; wurde sie noch nicht vergeben, ist anschließend kein gesonderter Antrag erforderlich.
Die Bescheinigung ist keine TIE und enthält kein Foto. Sie muss daher zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument verwendet werden.
Familienangehörige von EU-Bürgern
Angehörige mit EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit können sich nach dem EU-System registrieren, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Angehörige aus Drittstaaten beantragen gegebenenfalls die Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers, grundsätzlich mit EX-19. Je nach Fall sind Familienverhältnis, Identität und spanischer Wohnsitz des EU-Bürgers, wirtschaftliche Abhängigkeit und dessen eigene Aufenthaltsvoraussetzungen nachzuweisen.
Für Angehörige spanischer Staatsbürger aus Drittstaaten kann stattdessen die besondere Erlaubnis mit EX-24 gelten. Der richtige Antragsweg muss daher zuerst geklärt werden.
Daueraufenthalt
Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts entsteht für EU-Bürger grundsätzlich ein Daueraufenthaltsrecht. Beschäftigung, Studium oder bestimmte finanzielle Mittel müssen dann nicht mehr Grundlage des Aufenthalts sein.
Bestimmte Abwesenheiten unterbrechen die fünf Jahre nicht. Nach mehr als zwei aufeinanderfolgenden Jahren außerhalb Spaniens kann das Daueraufenthaltsrecht jedoch verloren gehen.
Verwaltungsrechtlicher und steuerlicher Wohnsitz
Die EU-Bescheinigung weist den verwaltungsrechtlichen Wohnsitz nach. Der steuerliche Wohnsitz bestimmt, wo eine Person Steuern zahlt, und richtet sich nach dem Steuerrecht und den individuellen Umständen. Die Bescheinigung allein entscheidet nicht über die Steueransässigkeit.
Häufige Fehler
- NIE und EU-Bescheinigung verwechseln und annehmen, eine zugeteilte Identifikationsnummer reiche aus.
- EX-18 einreichen, ohne Beschäftigung, Mittel, Studium oder Krankenversicherung situationsgerecht nachzuweisen.
- Für einen Angehörigen aus einem Drittstaat das EU-System verwenden, ohne zu prüfen, ob EX-19 oder die besondere Erlaubnis mit EX-24 gilt.
Sollen wir das für Sie übernehmen?
Wir sind Andrea und Marbod. Bei Anemoss verbinden wir rechtliche Strategie mit technischer Umsetzung und begleiten Ihr Anliegen von Anfang bis Ende.
Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens persönlich – von der ersten Einschätzung und dem konkreten Vorgehen bis zum Abschluss.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns
Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich die EU-Bescheinigung beantragen?
Innerhalb von drei Monaten nach der Einreise, wenn Sie länger als drei Monate in Spanien leben möchten.
Welches Formular wird verwendet?
Formular EX-18 für die Eintragung in das zentrale Ausländerregister.
Benötige ich eine Krankenversicherung?
Studierende und Nichterwerbstätige müssen gültigen Krankenversicherungsschutz nachweisen; für Arbeitnehmer und Selbstständige können andere Regeln gelten.
Enthält die EU-Bescheinigung die NIE?
Ja. Wenn Ihnen noch keine NIE zugeteilt wurde, erscheint sie auf der Bescheinigung.
Wann kann ich den Daueraufenthalt erhalten?
Grundsätzlich nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts in Spanien.
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