Spaniens Visum für digitale Nomaden: Geht das mit einem neuen US-Startup?
Prüfe, ob die Unternehmenshistorie zu deinem geplanten Umzug nach Spanien passt.
Inhaltsverzeichnis
Kurzüberblick
- Das Unternehmen oder die Unternehmensgruppe benötigt mindestens ein Jahr tatsächliche, fortlaufende Geschäftstätigkeit.
- Angestellte müssen seit mindestens drei Monaten vor dem Antrag beim ausländischen Arbeitgeber beschäftigt sein.
- Finanzierung und eine Erlaubnis zur Fernarbeit ersetzen die Unternehmenshistorie nicht.
Zwei Fristen vor dem Antrag prüfen
Artikel 74 ter des Gesetzes 14/2013 legt beide Voraussetzungen fest. Das Unternehmen oder die Unternehmensgruppe muss seit mindestens einem Jahr tatsächlich und fortlaufend geschäftlich tätig sein. Bei Angestellten muss das Arbeitsverhältnis mit dem ausländischen Unternehmen außerdem mindestens während der letzten drei Monate unmittelbar vor dem Antrag bestanden haben. Der Arbeitgeber muss die Fernarbeit erlauben.
Ein Beispiel: Ein eigenständiges Startup ist seit acht Monaten tätig und hat dich vor vier Monaten eingestellt. Deine Beschäftigungsdauer kann die Dreimonatsregel erfüllen. Dem Unternehmen fehlt aber noch die erforderliche Geschäftshistorie. Ein hohes Gehalt oder eine erfolgreiche Finanzierungsrunde gleicht die fehlende Zeit nicht aus.
Reicht das Gründungsdatum als Nachweis?
Das Gründungsdatum ist relevant, doch das Gesetz verlangt tatsächliche Geschäftstätigkeit. Eine vor zwei Jahren eingetragene Gesellschaft, die erst vor Kurzem aktiv geworden ist, sollte sich deshalb nicht allein auf ihren Registerauszug verlassen.
Die spanische Konsularabteilung in Washington verlangt eine Bescheinigung der zuständigen staatlichen Division of Corporations über Gründungsdatum und Tätigkeit des Unternehmens. Laut dortiger Checkliste sind eine Apostille und eine offizielle spanische Übersetzung erforderlich. Maßgeblich für deine Unterlagen sind die Vorgaben deines zuständigen Konsulats.
Frage den Arbeitgeber auch nach ergänzenden Belegen zur Geschäftstätigkeit, etwa Kundenverträgen, Rechnungen oder Geschäftsabschlüssen. Sie können die Angaben im Register nachvollziehbar machen. Das ist eine praktische Empfehlung, keine zusätzliche Pflichtliste für jeden Antrag.
Was gilt bei einer älteren Unternehmensgruppe?
Das Gesetz nennt ausdrücklich das Unternehmen oder die Unternehmensgruppe. Bei einer neu gegründeten Tochtergesellschaft kann deshalb eine genauere Prüfung sinnvoll sein.
Die Zugehörigkeit zur Gruppe und deren relevante Geschäftshistorie müssen belegt werden. Ein gemeinsamer Investor, ein Accelerator oder eine weitere Gesellschaft eines Gründers beweist für sich genommen noch keine geeignete Unternehmensgruppe. Die Historie eines anderen Unternehmens lässt sich nicht einfach übernehmen.
Was du jetzt vorbereiten kannst
Bitte deinen Arbeitgeber um Gründungsdatum und Beginn der Geschäftstätigkeit, deinen unterschriebenen Arbeitsvertrag, Nachweise zum Beschäftigungsbeginn und eine schriftliche Erlaubnis zur Arbeit aus Spanien. Bei einer Unternehmensgruppe solltest du auch Beteiligungs- und Gesellschaftsunterlagen zusammentragen, bevor du den Antragstermin planst.
Ist das Unternehmen tatsächlich zu jung, richte deine Planung darauf aus, wann beide Fristen nachweisbar erfüllt sind. Der erste Jahrestag allein genügt nicht: Qualifikation oder einschlägige Berufserfahrung, finanzielle Mittel, Sozialversicherung und die übrigen Voraussetzungen bleiben zu prüfen.
Unser Leitfaden zum Visum für digitale Nomaden erklärt das weitere Verfahren. Anemoss kann die Unternehmenshistorie mit dir prüfen und die erforderlichen Nachweise ordnen, bevor du einen Antragstermin festlegst.
Häufige Fehler
- Drei Monate Beschäftigung für die einzige zeitliche Voraussetzung halten.
- Die Eintragung mit fortlaufender Geschäftstätigkeit gleichsetzen.
- Finanzierung oder die Historie eines Investors als Ersatz für die Unternehmenshistorie ansehen.
Sollen wir das für Sie übernehmen?
Wir sind Andrea und Marbod. Bei Anemoss verbinden wir rechtliche Strategie mit technischer Umsetzung und begleiten Ihr Anliegen von Anfang bis Ende.
Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens persönlich – von der ersten Einschätzung und dem konkreten Vorgehen bis zum Abschluss.
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Häufig gestellte Fragen
Muss ich schon ein Jahr beim Startup arbeiten?
Nein. Bei Angestellten muss das Arbeitsverhältnis mindestens während der letzten drei Monate unmittelbar vor dem Antrag bestanden haben. Das Jahr bezieht sich auf die Tätigkeit des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe.
Entfällt die Jahresvoraussetzung bei einem Antrag in Spanien?
Nein. Artikel 74 ter gilt sowohl für das Visum als auch für die Aufenthaltserlaubnis zur internationalen Fernarbeit.
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