Daueraufenthalt-EU in Spanien: Voraussetzungen und Antrag
Erhalten Sie einen unbefristeten Aufenthalt in Spanien mit Zugang zum europäischen Mobilitätssystem.
Inhaltsverzeichnis
Kurzüberblick
- Er erlaubt unbefristeten Aufenthalt und Arbeit in Spanien und erleichtert Anträge in anderen Mitgliedstaaten.
- Er setzt fünf anrechenbare Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts, feste und regelmäßige Mittel sowie Krankenversicherung voraus.
- Bestimmte Studien-, Mobilitäts-, Freiwilligen- oder Ausbildungszeiten können zu 50 % zählen.
- Abwesenheiten dürfen sechs Monate am Stück und zehn Monate insgesamt nicht überschreiten; beruflich sind insgesamt 18 Monate möglich.
- Der Antrag erfolgt mit EX-11; die Entscheidungsfrist beträgt höchstens drei Monate und positive Genehmigungsfiktion gilt.
Daueraufenthalt-EU in Spanien: Voraussetzungen und Antrag
Der Daueraufenthalt-EU erlaubt unbefristeten Aufenthalt und Arbeit in Spanien und erleichtert Aufenthaltsanträge in anderen EU-Mitgliedstaaten. Anders als der gewöhnliche nationale Daueraufenthalt setzt er feste und regelmäßige finanzielle Mittel und Krankenversicherungsschutz voraus, bietet dafür aber weitergehende europäische Mobilitätsmöglichkeiten.
Welche Rechte bietet er?
Der Inhaber darf unbefristet in Spanien leben, abhängig oder selbstständig arbeiten, Beschäftigung oder Tätigkeit ohne Änderung der Erlaubnis wechseln und das europäische Mobilitätssystem für Daueraufenthaltsberechtigte nutzen. Die Erlaubnis ist unbefristet; nur die TIE wird regelmäßig erneuert.
Unterschied zum nationalen Daueraufenthalt
Beide erlauben unbefristetes Leben und Arbeiten in Spanien. Der gewöhnliche nationale Daueraufenthalt verlangt weder Mindesteinkommen noch eine besondere Krankenversicherung. Beim Daueraufenthalt-EU sind ausreichende feste und regelmäßige Mittel sowie Krankenversicherung erforderlich; außerdem erleichtert er Aufenthaltsanträge in anderen Mitgliedstaaten.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss grundsätzlich Drittstaatsangehöriger sein, fünf anrechenbare Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts besitzen, die Abwesenheitsgrenzen einhalten, ausreichende feste und regelmäßige Mittel und Krankenversicherung nachweisen sowie die Anforderungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erfüllen. Sonderregeln gelten für bestimmte Inhaber einer Blauen Karte EU und international Schutzberechtigte.
Fünf Jahre und Abwesenheiten
Grundsätzlich sind fünf Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Spanien erforderlich. Keine einzelne Abwesenheit darf länger als sechs Monate dauern; insgesamt sind höchstens zehn Monate in fünf Jahren zulässig. Aus beruflichen Gründen sind insgesamt 18 Monate möglich, wobei die Sechsmonatsgrenze je Abwesenheit bleibt.
Zählen Studienjahre?
Bestimmte Zeiten für Studium, Schülermobilität, Freiwilligendienst oder Ausbildung können zu 50 % angerechnet werden. Zum Antragszeitpunkt muss bereits ein Aufenthaltsstatus in Spanien bestehen. Zwei Jahre Studienaufenthalt können daher einem anrechenbaren Jahr entsprechen.
Finanzielle Mittel
Erforderlich sind ausreichende feste und regelmäßige Mittel für den Antragsteller und gegebenenfalls unterhaltsberechtigte Angehörige. Sie können aus Beschäftigung, beruflicher Tätigkeit, Ersparnissen, Renten, Mieteinnahmen oder anderen belegbaren Quellen stammen. Die Behörde bewertet Höhe, Stabilität, Regelmäßigkeit und Fortbestand.
Krankenversicherung
Nachzuweisen ist gültiger Krankenversicherungsschutz in Spanien über das öffentliche System oder eine Versicherung, die die geltenden Anforderungen erfüllt.
Darf man unmittelbar in einem anderen EU-Land arbeiten?
Nein. Der Status eröffnet einen günstigeren Antragsweg in einem anderen Mitgliedstaat, verleiht aber keine mit der EU-Bürgerschaft vergleichbare Freizügigkeit. Der Zielstaat kann Arbeitsvertrag, Selbstständigkeit, Mittel, Versicherung, Studium, Qualifikation oder weitere nationale Voraussetzungen verlangen.
Unterlagen
Der Antrag erfolgt mit EX-11 und umfasst grundsätzlich das ausgefüllte Formular, vollständige Kopie des gültigen Reisepasses oder Reiseausweises, Gebührennachweis, Nachweise der Mittel und Krankenversicherung sowie weitere situationsabhängige Unterlagen. Ausländische Dokumente benötigen gegebenenfalls amtliche Übersetzung, Legalisation oder Apostille.
Antragstellung und Fristen
Der Antrag geht an die Oficina de Extranjería am Wohnort und kann auf zugelassenen Wegen einschließlich elektronisch eingereicht werden. Die allgemeine Frist sind die zwei Monate vor Ablauf der aktuellen Erlaubnis oder die drei Monate danach; verspätete Einreichung kann sanktioniert werden. Wer bereits alle Voraussetzungen erfüllt und eine gültige Erlaubnis besitzt, darf früher beantragen.
Entscheidung und TIE
Die Höchstfrist beträgt drei Monate. Ohne rechtzeitige Zustellung gilt der Antrag als durch positive Genehmigungsfiktion bewilligt. Danach ist die TIE innerhalb eines Monats zu beantragen.
Erneuerung der TIE
Die erste Karte wird nach fünf Jahren erneuert, anschließend bis zum Alter von 30 Jahren alle fünf Jahre und ab 30 alle zehn Jahre. Der Antrag ist zwei Monate vor oder drei Monate nach Ablauf möglich. Das Ablaufen der Karte beendet den Status nicht.
Wann kann der Status erlöschen?
Gründe sind betrügerische Erlangung, bestimmte Ausweisungsfälle, zwölf aufeinanderfolgende Monate außerhalb der EU, der Erwerb des Daueraufenthalts-EU in einem anderen Mitgliedstaat und sechs Jahre außerhalb Spaniens. Für bestimmte ehemalige Inhaber einer Blauen Karte EU kann die Frist außerhalb der EU 24 Monate betragen. Unter Umständen ist eine spätere Wiedererlangung möglich.
Häufige Fehler
- Daueraufenthalt-EU und nationalen Daueraufenthalt verwechseln und ohne Nachweis von Mitteln oder Krankenversicherung beantragen.
- Studienaufenthalte vollständig zählen, obwohl bestimmte Zeiten nur zu 50 % angerechnet werden.
- Annehmen, der Daueraufenthalt-EU erlaube ohne Erlaubnis des Zielstaats die unmittelbare Arbeit in jedem EU-Land.
Sollen wir das für Sie übernehmen?
Wir sind Andrea und Marbod. Bei Anemoss verbinden wir rechtliche Strategie mit technischer Umsetzung und begleiten Ihr Anliegen von Anfang bis Ende.
Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens persönlich – von der ersten Einschätzung und dem konkreten Vorgehen bis zum Abschluss.
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Jahre benötige ich?
Fünf anrechenbare Jahre ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts unter Anwendung der Regeln zu Abwesenheiten und Aufenthaltszeiten.
Zählen Studienjahre?
Bestimmte Studien-, Mobilitäts-, Freiwilligen- und Ausbildungszeiten können zu 50 % zählen. Zum Antrag muss bereits ein Aufenthaltsstatus bestehen.
Was ist der Unterschied zum nationalen Daueraufenthalt?
Der Daueraufenthalt-EU verlangt feste und regelmäßige Mittel und Krankenversicherung, eröffnet aber das europäische Mobilitätssystem.
Darf ich unmittelbar in einem anderen EU-Land arbeiten?
Nein. Sie müssen dort Aufenthalt beantragen und die nationalen Voraussetzungen erfüllen.
Was geschieht nach drei Monaten ohne Antwort?
Ohne zugestellten Bescheid gilt der Antrag nach Ablauf der Höchstfrist als durch positive Genehmigungsfiktion bewilligt.
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